Ein Jugendbetreuer handelt fahrlässig, wenn er seine ca. 12-jährigen Kinder, mit denen er ein Jugendturnier besucht, alleine auf dem Sportgelände spielen läßt, dabei damit rechnen muß, daß die Kinder erneut ein schon vorher als umfallgefährdet erkanntes Kleinfeld-Tor aufsuchen und wenn eines der Kinder sodann beim Umfallen des Tores erschlagen wird.
AG Dachau – 1 Cs 31 Js 30668/96 – Urteil vom 25.8.97