Mit dem Fahrrad von der Wohnung in den Kindergarten

January 13, 2010

Die elterliche Aufsichtspflicht gebietet es, einem knapp sechsjährigen Kind nur dann zu gestatten, selbständig mit dem Fahrrad von der Wohnung zum 300 m entfernten Kindergarten und zurück zu fahren, wenn sichergestellt ist, daß das Kind in der Lage ist, sich auf dem zurückzulegenden Weg verkehrsgerecht zu bewegen. Dabei sind an die geistige und körperliche Reife des Kindes besondere Anforderungen zu stellen, wenn es in beiden Fahrtrichtungen eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße an einer belebten Kreuzung zu überqueren hat.
LG Karlsruhe – 6 O 65/80 – Urteil vom 03.07.80