Wer einem Jugendlichen indizierte Horrorvideos („Freitag, der 13“) überläßt oder sonst zugänglich macht, kann für die von dem Jugendlichen später nach dem Vorbild der Horrorfigur begangene Gewalttat zur Verantwortung gezogen werden, wenn er diese Tat und ihre Vermeidbarkeit voraussehen konnte (Jason-Fall). BayObLG vom 28.10.1997 (NJW 1998, S. 3580)