Die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen stellt den Mindeststandard für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtsplicht dar.
Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien (Jugendmedienschutz), Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden;
In Deutschland ist der Jugendschutz umfassend im Jugendschutzgesetz vom 1. September 2007 geregelt. Dieses Gesetz enthält unter anderem Regel über den Aufenthalt von Jugendlichen in Gaststätten, Spielhallen und bei öffentlichen Tanz- und Filmveranstaltungen sowie über den Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke und Tabakwaren und die Verbreitung von jugendgefährdenden Medien.