Grobe Verletzung der Aufsichtspflicht im Falle eines vierjährigen Kindes, das ohne zuverlässige und wirksame Aufsicht auf dem Gehweg an einer stark befahrenen Vorfahrtstraße mit Murmeln spielt, unversehens auf die Straße läuft und dort infolge eines Unfalls getötet wird. KG – 22 U 3536/88 – Urteil vom 09.03.89
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Zum Thema Aufsichtspflicht ist als Begleitmaterial für die Schulungen auch ein Skript entstanden, das vom KJR Fürstenfeldbruck herausgegeben wurde und mittlerweile schon in der vierten Auflage erschienen ist.
Aufsichtspflicht.de ist ein ist ein Service der Rechtsanwälte Obermeier & Laymann, Arcostr. 8, 80333 München, http://www.ra-obermeier.de
Bereits seit vielen Jahren führen die RAe Stefan Obermeier, und Markus Laymann, die beide ehrenamtlich als Ferienbetreuer sowie als Vorsitzende des Kreisjugendring Fürstenfeldbruck tätig waren Schulungen und Seminare zu diesem Thema durch.
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Wir sind bemüht, den Inhalt dieser Seiten ständig auf aktuellem Stand zu halten. Auch soll sich das Thema "Aufsichtspflicht" immer der Diskussion mit den sich verändernden gesellschaftlichen und sozialen Anforderungen stellen. Ganz besonders dankbar sind wir daher für konstruktive Anregungen und Verbesserungs- oder Ergänzungsvorschläge, aber auch für Informationen über neue pädagogische Entwicklungen und relevante Gerichtsentscheidungen.
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